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Erbteilungen und Willensvollstreckungen

Eine Erbteilung ist in verschiedener Hinsicht anspruchsvoll. Einerseits bilden gesetzliche Bestimmungen zu Güterrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Steuerrecht usw. die gesetzlichen Grundlagen und es können kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen bestehen. Andererseits bedingt eine Erbteilung die Zusammenarbeit und Einsicht sämtlicher Beteiligten. Wie beim Bau eines Hauses, werden Element um Element zu einem Ganzen zusammengefügt bis zur Durchführung der Erbteilung. Meist sind nebst profunden Fachkenntnissen auch Gespräche nötig, um Brücken zwischen den Beteiligten zu bauen. Wir bieten dazu folgende Dienstleistungen an:

  • Rechtliche Unterstützung und Beratung bei Erbteilungen

  • Durchführung von Erbteilungsmandaten

  • Durchführung von Willensvollstreckermandaten

  • Erbschaftsverwaltungen und Erbenvertretungen im Auftrag von Privaten und Behörden

  • Vermittlung bei Konflikten

  • Erledigung sämtlicher administrativer und organisatorischen Aufgaben im Rahmen der Erbteilung

  • Organisation von Haushaltauflösungen

  • Verkauf von Grundstücken

  • Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten

  • Erstellung von Erbteilungsverträgen und Vollzug der Nachlassteilung

Das Gespräch ist die einzige Brücke zwischen den Menschen.

Albert Camus

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