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Aktuelles

Revision des Schweizerischen Erbrechts

  • Das neue Erbrecht tritt am 01.01.2023 in Kraft.
     

  • Die gesetzliche Erbfolge bleibt unverändert.
     

  • Das schweizerische Erbrecht (Art. 457 – 640 ZGB) legt fest, wer wann wie viel erbt.
    Dies kann abgeändert werden durch Testament oder Erbvertrag. Die Pflichtteilserben sind zwingend zu berücksichtigen.

     

  • Am 01.01.2023 verlieren Eltern ihren Pflichtteilstatus.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Nachkommen beträgt neu 50 % des gesetzlichen Erbanspruches.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Ehegatten bleibt unverändert; eine Ausnahme bildet ein laufendes Scheidungsverfahren.
     

  • Es gibt kein Übergangsrecht.
     

  • Die bestehenden Eheverträge und Verfügungen von Todes wegen gelten weiterhin.
     

  • Mögliche Folgen können unerwünschte Begünstigungen gemäss Beispiel sein:

    Meine zwei Kinder «x» und «y» setze ich zugunsten meines Stiefsohnes «z» auf den Pflichtteil.

    Bis 31.12.2022 erhalten die beiden Kinder je 3/8 und der Stiefsohn 2/8

    Ab 01.01.2023 erhalten die beiden Kinder je 2/8  und der Stiefsohn 4/8

 

Diese Hinweise sind nicht abschliessend. Nehmen Sie sich Zeit, die bestehenden Regelungen fachkundig überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie kompetent und ehrlich.

Beginne mit dem Notwendigen, dann tue das Mögliche und plötzlich wirst Du das Unmögliche tun.

Franz von Assisi

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