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Aktuelles

Revision des Schweizerischen Erbrechts

  • Das revidierte Erbrecht gilt seit dem 01.01.2023.
     

  • Die gesetzliche Erbfolge bleibt unverändert.
     

  • Das schweizerische Erbrecht (Art. 457 – 640 ZGB) legt fest, wer wann wie viel erbt. Dies kann durch Testament oder Erbvertrag abgeändert werden unter Berücksichtigung der Pflichtteile.
     

  • Seit dem 01.01.2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Nachkommen beträgt neu die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Ehegatten bleibt unverändert; eine Ausnahme bildet ein laufendes Scheidungsverfahren.
     

  • Es gibt kein Übergangsrecht.
     

  • Die bestehenden Eheverträge und Verfügungen von Todes wegen gelten weiterhin.
     

  • Dies kann zu unerwünschten Begünstigungen gemäss Beispiel führen:
    «Die beiden Kinder «x» und «y» werden zugunsten der Stieftochter «z» auf den Pflichtteil gesetzt.
    Bis 31.12.2022 erhielten die beiden Kinder je 3/8 und die Stieftochter 2/8
    Ab 01.01.2023 erhalten die beiden Kinder je 2/8 und die Stieftochter 4/8!

 

Diese Hinweise sind nicht abschliessend. Nehmen Sie sich Zeit, die bestehenden Regelungen fachkundig überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie kompetent und ehrlich.

Beginne mit dem Notwendigen, dann tue das Mögliche und plötzlich wirst Du das Unmögliche tun.

Franz von Assisi

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