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Aktuelles

Revision des Schweizerischen Erbrechts

  • Das revidierte Erbrecht gilt seit dem 01.01.2023.
     

  • Die gesetzliche Erbfolge bleibt unverändert.
     

  • Das schweizerische Erbrecht (Art. 457 – 640 ZGB) legt fest, wer wann wie viel erbt. Dies kann durch Testament oder Erbvertrag abgeändert werden unter Berücksichtigung der Pflichtteile.
     

  • Seit dem 01.01.2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Nachkommen beträgt neu die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.
     

  • Der Pflichtteilsanspruch der Ehegatten bleibt unverändert; eine Ausnahme bildet ein laufendes Scheidungsverfahren.
     

  • Es gibt kein Übergangsrecht.
     

  • Die bestehenden Eheverträge und Verfügungen von Todes wegen gelten weiterhin.
     

  • Dies kann zu unerwünschten Begünstigungen gemäss Beispiel führen:
    «Die beiden Kinder «x» und «y» werden zugunsten der Stieftochter «z» auf den Pflichtteil gesetzt.
    Bis 31.12.2022 erhielten die beiden Kinder je 3/8 und die Stieftochter 2/8
    Ab 01.01.2023 erhalten die beiden Kinder je 2/8 und die Stieftochter 4/8!

 

Diese Hinweise sind nicht abschliessend. Nehmen Sie sich Zeit, die bestehenden Regelungen fachkundig überprüfen zu lassen. Wir beraten Sie kompetent und ehrlich.

​Beginne mit dem Notwendigen, dann tue das Mögliche und plötzlich wirst Du das Unmögliche tun.

Franz von Assisi

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